Für diese Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein Dokument, das bestätigt, dass eine Person oder Familie Anspruch auf eine günstige, staatlich geförderte Wohnung hat.
Diese Wohnungen sind für Menschen mit niedrigem Einkommen gedacht. Um einen WBS zu bekommen, muss man nachweisen, dass das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
Der Antrag ist beim Landkreis Börde zustellen. Die entsprechenden Dokumente können Sie auf unserer Homepage im Download-Bereich herunterlagen.
Die Wohnung wird mit viel Liebe zum Detail vollständig renoviert, um Ihnen ein modernes und einladendes Zuhause zu bieten. Von der Elektrik über die Bodenbeläge und Zimmertüren bis hin zu den Tapeten wird alles erneuert, damit Sie sich rundum wohlfühlen können. Ein eleganter Designbelag in Holzoptik ziert die Böden, während das Badezimmer mit einer modernen Dusche und hochwertigen Fliesen gestaltet wird. Modernste Rauchwarnmeldetechnik und eine Wechselsprechanlage sorgen für Sicherheit und Komfort.
Die großzügigen Balkone mit knapp 7 Quadratmetern bieten Raum für Entspannung und laden zum Verweilen ein. Ein separater Kellerraum gehört selbstverständlich auch dazu.
Bei Vertragsabschluss vereinbaren wir einen Kündigungsverzicht von 24 Monaten.
Die abgebildeten Fotos stammen aus einer vergleichbaren Wohnung und dienen zur Veranschaulichung.
Objekt und Lage
Das sich über mehrere Hauseingänge erstreckende Gebäude ist trotz zentrumsnaher Lage ruhig gelegen. Es gehört zum Rathausquartier. Ein Hauseingang umfasst insgesamt 10 Wohnungen, die sich auf 5 Etagen verteilen. Jede Wohnung verfügt über einen Balkon, von welchem man einen Ausblick in die gepflegte Grünanlage und auf das Wolmirstedter Rathaus hat.
Parkplätze finden Sie im öffentlichen Bereich.
Das Gebäude wird in diesem Jahr umfangreich saniert. Die Baumaßnahmen umfassen die Erneuerung der Heizanlage, den Einbau von Aufzügen, die Erneuerung/Vergrößerung der Balkone, die Treppenhaussanierung und die Neugestaltung der Außenanlagen.
Sonstiges
Die angebotene Wohnung wird mit öffentlichen Mitteln gefördert, sodass bei Anmietung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. Den Wohnberechtigungsschein können Sie beim Landkreis Börde beantragen. Die Ausstellung wird unter anderem von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig
gemacht. Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.landkreis-boerde.de/menschen/bauen-und-wohnen/wohnen/wohnberechtigungsschein. Bei der Beantragung sind wir gern behilflich.
Bei Vertragsabschluss vereinbaren wir einen Kündigungsverzicht von 24 Monaten.
Die abgebildeten Fotos dienen zu Anschauungszwecken und sind in einer vergleichbaren Musterwohnung entstanden.