Öffentlich geförderte Wohnungen

Veröffentlicht am 28. Januar 2020

Öffentlich geförderte Wohnungen sind Wohnungen, für die der Vermieter Zuschüsse der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erhalten hat und sich in diesem Zusammenhang verpflichtet, diese Wohnungen nur Personen zur Verfügung zu stellen, die auf dem freien Wohnungsmarkt Zugangsschwierigkeiten haben. So sollen auch Menschen mit begrenztem Einkommen adäquaten Wohnraum mieten können.

Seit dem letzten Jahr ist auch ein kleiner Teil unseres Wohnungsbestandes öffentlich gefördert und unterliegt einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Diese Wohnungen befinden sich im Objekt August- Bebel- Straße 27a-h, größtenteils in den 4. und 5. Etagen. Die oft seit langer Zeit leerstehenden Wohnungen wurden umfangreich modernisiert.

Um eine öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein erforderlich. Für unsere geförderten Wohnungen ist es wichtig, dass dieser Wohnberechtigungsschein für Sachsen-Anhalt ausgestellt ist. Diesen Wohnberechtigungsschein können Sie beim Landkreis Börde beantragen.

Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter.

Auch auf der Homepage des Landkreis Börde können Sie zum Thema Wohnberechtigungsschein Detailinformationen sowie die entsprechenden Anträge erhalten.

https://www.landkreis-boerde.de/menschen/buergerservice/service/wohnberechtigungsschein/